Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stützle Energieberatung

1. Allgemeines

  1. Aufträge der Stützle Energieberatung werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.
    Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Wir bitten von der Kontaktaufnahme via WhatsApp Abstand zu nehmen, da wir am Diensthandy keinen Zugriff auf ihre Akte haben. Somit können Sachstandsanfragen via WhatsApp auch nicht seriös beantwortet werden. Bei Sachstandsanfragen können Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch an uns wenden.

2. Leistungen und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  1. Die Tätigkeit der Stützle Energieberatung besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung durch für die Stützle Energieberatung tätige Berater.
  2. Die Stützle Energieberatung legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. die zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist die Stützle Energieberatung nicht verpflichtet.
  3. Die Stützle Energieberatung verpflichtet sich zur Geheimhaltung über vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Informationen. Von der Geheimhaltungsvereinbarung ausgenommen sind die zuständigen Berater, sowie alle zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung eingebundenen Personen, Behörden und Unternehmen.
  4. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen der Stützle Energieberatung ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt.
  5. Der Auftraggeber stellt der Stützle Energieberatung innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen des Auftrages, die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
  6. Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung durch die Stützle Energieberatung die ihm obliegenden Mitwirkungspflicht nicht oder nicht vollständig, ist die Stützle Energieberatung nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann die Stützle Energieberatung dem Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

3. Vergütung

  1. Die Leistungen der Stützle Energieberatung werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei der Stützle Energieberatung geltenden Tagessätzen, zzgl. Nebenkosten, Fahrtkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.
  2. Zeit-Prognosen der Stützle Energieberatung in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von der Stützle Energieberatung nicht beeinflusst werden können.
  3. Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungspflichten des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen der Stützle Energieberatung zu vergüten. Für aus diesem Grunde entgangene Fördermittel haftet die Stützle Energieberatung nicht.

4. Zahlungsmodalitäten

  1. Bei der mit der Stützle Energieberatung vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
  2. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

5. Abtretung

Die Stützle Energieberatung ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.

6. Haftung

  1. Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  2. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von der Stützle Energieberatung empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Stützle Energieberatung die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
  3. Die Stützle Energieberatung haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Die Stützle Energieberatung übernimmt keine Garantie für die Ausschüttung öffentlicher Fördergelder
  5. Die Haftung der Stützle Energieberatung entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber der Stützle Energieberatung angemeldet wurden.

7. Datenschutz / Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausgeschlossen.
  2. Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Geschäftsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
  3. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Geschäftsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
  4. Der Auftraggeber ist mit der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zur Durchführung dieses Auftrags einverstanden. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
  5. Es gilt deutsches Recht.